Nach einer kommissionellen Prüfung hat der Präsident der Tierärztekammer Nordrhein die Zulassung zu einer „Tierärztlichen Praxis für Kleintiere“ nach § 27a der Berufsordnung ausgesprochen und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Nur nach Erfüllung sehr strenger Voraussetzungen sowohl hinsichtlich der fachlichen Voraussetzungen des praktizierenden Tierarztpersonals als auch der räumlichen sowie apparativen Ausstattung wird dieses begehrte Prädikat verliehen.
Wir empfehlen uns deswegen als eine nach Klinikstandard ausgestattete Praxis mit einem breiten Leistungsspektrum und Schwerpunkt auf Weichteilchirurgie.