Nach einer kommissionellen Prüfung hat der Präsident der Tierärztekammer Nordrhein die Zulassung zu einer „Tierärztlichen Praxis für Kleintiere“ nach § 27a der Berufsordnung ausge­sprochen und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.

Nur nach Erfüllung sehr strenger Voraussetzungen sowohl hinsichtlich der fachlichen Voraus­setzungen des praktizierenden Tierarztpersonals als auch der räumlichen sowie apparativen Ausstattung wird dieses begehrte Prädikat verliehen.

Wir empfehlen uns deswegen als eine nach Klinikstandard ausgestattete Praxis mit einem breiten Leistungs­spektrum und Schwerpunkt auf Weichteilchirurgie.